Wohlfühlen — Entspannen — Vertrauen

Patienten-Informationen

Damit Ihr Pra­xis­be­such bei uns rei­bungs­los ver­läuft, haben wir für Sie auf die­ser Sei­te wich­ti­ge Pati­en­­ten-In­­­­for­­­­­ma­­­­­tio­­nen zusam­men­ge­stellt. Alles über die Vor­be­rei­tung und Unter­su­chun­gen im MRT und Com­pu­ter­to­mo­gra­phen (CT) und Wis­sen über die Gabe von Kon­trast­mit­tel für eine radio­lo­gi­sche Unter­su­chung. Sie fin­den auch eini­ge Do­ku­mente, die Sie als PDF-Do­­­ku­­­ment herunter­laden kön­nen — und wenn Sie mögen im Vor­feld aus­fül­len und zu Ihrem Ter­min mit­brin­gen dür­fen.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie als gesetzlich versicherten Patienten NICHT untersuchen DÜRFEN. Wir haben keine Möglichkeit die Leistungen abzurechnen. Dies ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Für eine Untersuchung können Sie nur als Selbstzahler vorsprechen oder Sie sind im Besitz einer KOSTENÜBERNAHME Ihrer Krankenkasse. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Allgemeine Patienten-Informationen

Sprechzeiten:

Mon­tag bis Don­ners­tag
8:00 bis 17:00 Uhr

Frei­tags
8:00 bis 15:00 Uhr

Ter­mi­ne ger­ne auch nach per­sön­li­cher Ver­ein­ba­rung

Radiologie in Gießen:

Ihre pri­va­te Radio­lo­gie
Lie­big­stra­ße 20 + 24
Gesund­heits­zen­trum Mar­tins­hof

  • Ver­ein­ba­ren Sie bit­te einen Ter­min für die Unter­su­chung, damit die War­te­zei­ten für jeden Pati­en­ten so kurz wie nötig gehal­ten wer­den kön­nen.
  • Stel­len Sie bit­te sicher, dass Sie gege­be­nen­falls den Über­wei­sungs­schein Ihres behan­deln­den Arz­tes dabei haben. Auf der Über­wei­sung sind die genaue Unter­su­chungs­art und ande­re kli­ni­sche Anga­ben zu Ihrem Krank­heits­bild auf­ge­führt, die wir benö­ti­gen. Bit­te ver­ges­sen Sie auch Ihre Ver­si­che­rungs­kar­te nicht.
  • Beglei­ten Sie als Eltern bit­te Ihr Kind oder jun­gen Erwach­se­nen unter 18 Jah­ren zu einer radio­lo­gi­schen Unter­su­chung. Ist dies nicht mög­lich, benö­ti­gen wir in jedem Fall Ihr schrift­li­ches Ein­ver­ständ­nis.
  • Haben Sie einen Ter­min zu einer Schmerz­the­ra­pie bit­ten wir Sie, sich für den Heim­weg beglei­ten zu las­sen.
  • Sind Sie Angst­pa­ti­ent und benö­ti­gen Sie von uns ein angst­lö­sen­des Medi­ka­ment, sind Sie auch nach der Unter­su­chung fahr­un­tüch­tig. Las­sen Sie sich bit­te von einer ver­trau­ten Per­son beglei­ten und fah­ren Sie bit­te nicht allei­ne mit dem Auto.
Nehmen Sie uns bitte beim Wort:
wohlfühlen, entspannen, vertrauen …

… heißt für uns auch, dass sich das gesam­te Praxis­­team, die me­­di­­zinischen Assis­ten­tin­nen und radio­­lo­­gischen Fach­­ärzte für Sie Zeit neh­men und selbst­­verständ­­lich auf Ihre Fra­gen und Ihr Befin­den ein­ge­hen. Vor jeder Unter­su­chung oder The­ra­pie wer­den Sie aus­gie­big bera­ten und auf­ge­klärt.

Abrechnung und Kostenerstattung

Die Radio­lo­gie in Gie­ßen ist eine rei­ne Pri­vat­pra­xis. Unse­re Leis­tun­gen wer­den nach der Gebüh­ren­ver­ord­nung für Ärz­te GÖA abge­rech­net und gel­ten für:

  • pri­vat ver­si­cher­te Pati­en­ten
  • bei­hil­fe­be­rech­tig­te, pri­vat ver­si­cher­te Pati­en­ten
  • BG-Pati­en­­ten (Berufs­ge­nos­sen­schaft, Arbeits­un­fäl­le)
  • Schul­un­fäl­le
  • Selbst­zah­ler und Pati­en­ten in Eigen­in­itia­ti­ve
  • gesetz­lich ver­si­cher­te Pati­en­ten bei Kos­ten­über­nah­me durch die Kran­ken­kas­se oder ande­rer Leis­tungs­trä­ger

Für Unter­su­chun­gen bei einem Arbeits‑, Schul- oder Wege­un­fall ver­fügt die Pra­xis über eine Geneh­mi­gung für die Durch­füh­rung und Abrech­nung kern­spin­to­mo­gra­phi­scher (MRT) wie auch com­pu­ter­to­mo­gra­phi­scher (CT) Unter­su­chun­gen.

Wir sen­den Ihnen ger­ne vor einer Unter­su­chung einen Kos­ten­vor­anschlag für eine Kos­ten­er­stat­tung durch die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung, einer Bei­hil­fe­stel­le und ande­ren Leis­tungs­trä­gern, oder als Selbst­zah­ler.

Als gesetz­lich ver­si­cher­ter Pati­ent haben Sie die Mög­lich­keit, in bestimm­ten Fäl­len eine Kos­ten­über­nah­me Ihrer Ver­si­che­rung in Abspra­che mit dem behan­deln­den Arzt zu bean­tra­gen. Bit­te spre­chen Sie mit Ihrem Arzt dar­über, damit wir im Vor­feld die Vor­aus­set­zun­gen und Vor­ge­hens­wei­se klä­ren kön­nen, um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den.

Der gel­be Über­wei­sungs­schein ist KEINE Kos­ten­über­nah­me!

Für einen Kos­ten­vor­anschlag, den Sie über unser elek­tro­ni­sches For­mu­lar anfor­dern kön­nen, benö­ti­gen wir den Namen Ihrer Kran­ken­kas­se. Bit­te beach­ten Sie, dass eini­ge Kran­ken­kas­sen die Kos­ten­über­nah­me für Unter­su­chun­gen in einer radio­lo­gi­schen Pri­vat­pra­xis ableh­nen oder nur eine Tei­l­erstat­tung gewäh­ren. In die­sen Fäl­len müss­ten Sie die Kos­ten oder die Dif­fe­renz selbst tra­gen.

Wir möch­ten Sie dar­auf hin­wei­sen, dass als gesetz­lich ver­si­cher­ter Pati­ent die Kos­ten für eine Unter­su­chung immer direkt vor Ort begli­chen wer­den müs­sen, unab­hän­gig von einer mög­li­chen Kos­ten­über­nah­me Ihrer Kran­ken­kas­se. Eine Abrech­nung und Rück­erstat­tung mit Ihrer Kran­ken­kas­se erfolgt eigen­ver­ant­wort­lich. Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den ist eine ande­re Lösung lei­der nicht mög­lich. Wir bit­ten um Ihr Ver­ständ­nis.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie als gesetzlich versicherten Patienten NICHT untersuchen DÜRFEN. Wir haben keine Möglichkeit die Leistungen abzurechnen. Dies ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Für eine Untersuchung können Sie nur als Selbstzahler vorsprechen oder Sie sind im Besitz einer KOSTENÜBERNAHME Ihrer Krankenkasse. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen.  Telefon: 0641 — 97 199 41

Sprechzeiten:

Mon­tag bis Don­ners­tag
8:00 bis 17:00 Uhr

Frei­tags
8:00 bis 15:00 Uhr

Die Unter­su­chung in einem MRT:
Was ist zu beachten?

Unter­su­chun­gen in einem MRT (Kern­­spin­­tomo­­graphen) sind völ­lig unbe­denk­lich und strah­len­frei

Die Kern­­spin­­­­to­­mo­­graphie (MRT) ist eine wenig be­­­­lastende und un­­­­be­­denk­­liche Unter­­­­suchung. Sie nutzt die Wechsel­­­­wirkung von Magnet­­feldern mit Radio­­wellen zur Bild­­­­gebung. Dies ist weder sicht­­­­bar noch spür­­­­bar, ledig­­­­lich das Schal­ten der Magnet­­­­felder ist dabei zu hören.

Die Unter­su­chung selbst dau­ert durch­schnitt­lich zwi­schen 20 bis 30 Minu­ten. Im offe­nen MRT lie­gen Sie dabei in dem nach drei Sei­ten weit offe­nen Magne­ten. Wir kön­nen Sie wäh­rend der Unter­­suchung sehen und auch hören (Patienten­­klingel). Eine Be­­gleit­­person kann gefahr­­los mit Ihnen in den Unter­­suchungs­­raum gehen.

Bit­te legen Sie alle Metall­­teile für eine Unter­su­chung ab

Vor der Unter­­suchung müs­sen sämt­li­che Metall­­teile und elek­tro­ni­sche Ge­­räte ab­­gelegt wer­den. Den­ken Sie bit­te auch an

  • Klein­­geld, Schlüs­sel,
  • Haar­­klammern, Schmuck, Pier­cing,
  • Scheck- und Park­­karten, Zahn­­spangen, Zahn­­prothesen,
  • Hör­­geräte und Uhren.

Es ist zweck­­mäßig zur Unter­­suchung Klei­dung zu tra­gen, die frei von Metall­­teilen wie bei­­spiels­­weise Druck­­knöpfe, Reiß­­ver­­schlüsse, Häk­chen usw. ist.

Haben Sie einen Herz­­schrittmacher oder Implan­ta­te?

Herzschritt­­macher­­träger dür­fen in den meis­ten Fäl­len nicht im MRT unter­­sucht wer­den, da lebens­­ge­­fährliche Fehl­­funktionen auf­­treten könn­ten. In Einzel­­fällen wird in Ab­­stimmung mit Ihrem Kar­dio­lo­gen ent­­schieden, ob eine MRT bei lie­gen­dem Schritt­­macher durch­­ge­­führt wer­den kann.

Auch Pati­en­ten mit ande­ren ein­­ge­­brachten elek­trisch oder mecha­nisch akti­ven Implan­ta­ten (bei­spiels­wei­se Medikamenten­­pumpen, Neuro­­stimulatoren, Coch­­lea-Implan­­ta­­te) oder Metall­­splittern (z. B. Granat­­splitter) soll­ten nicht im Gerät unter­­sucht wer­den. Die meis­ten künst­li­chen Herz­­klappen und vie­le ande­re Pro­the­sen aus Edel­­metallen (Gold, Sil­ber, Pla­tin …) sind un­­be­­denklich. Wir bit­ten Sie jedoch, sämt­li­che Fremd­­körper gewissen­­haft an­­zu­­geben.

Die Unter­su­chung in einem CT:
Was ist zu beachten?

In einem CT wer­den Röntgen­­strahlen ein­­ge­­setzt — wir betrei­ben effek­ti­ve, schnel­le und strah­lungs­ar­me Gerä­te

Die Computer­­to­­mo­­graphie (CT) ist eine wenig be­­lastende und weit­­gehend un­­be­­denk­­liche Rönt­gen­tech­nik, die Quer­schnitt­bil­der des Kör­pers erstellt und im Com­pu­ter ver­ar­bei­tet. Die Unter­­suchung im Gerät er­­folgt durch nicht sicht­­bare oder spür­ba­re Rönt­­gen­­strahlung und ist — gegen­­über einer Ab­­tastung in einem MRT — sehr schnell. Die Pra­xis Radio­lo­gie in Gie­ßen betreibt einen beson­ders strahlungs­­armen Computer­­to­­mo­­graphen, der im Ver­gleich zu vie­len ande­ren Gerä­ten sehr kur­ze Unter­su­chungs­zei­ten erlaubt.

Ist der Ein­satz eines Kontrast­­mittels nötig, wird Ihnen die­ses über eine Schnell­­in­­fusion intra­­venös ver­­ab­­reicht. Die­ses Kontrast­­mittel ent­hält Jod und wird un­­ver­­ändert über die Nie­ren wie­der aus­­ge­­schieden. Bei der Infu­si­on kann ge­­legent­­lich ein Hitze­­ge­­fühl ent­­stehen, das schnell wie­der ver­­fliegt und kein be­­denk­­liches Zei­chen ist.

Um Kom­­pli­­ka­­tionen zu ver­­meiden er­­stellen wir ein Risiko­­pro­­fil von Ihnen. Bit­te be­­antworten Sie dazu vor der Unter­­suchung Fra­gen (Frage­­bogen auch zum Down­­load auf der Web­­seite), damit Ihr persön­­liches Risi­ko ab­­ge­­schätzt wer­den kann.

Was Sie über Kontrastmittel wissen sollten

Informationen zu Kontrastmittel bei radiologischen Untersuchung im MRT und CT

Für eini­ge Unter­su­chun­gen wird ein Kon­­trast­­mittel benö­tigt, das aktiv über die Nie­ren wie­der aus­­geschieden wird

Je nach Frage­­stellung kann ein Kontrast­­mittel nötig wer­den, wel­ches Ihnen oral oder intra­­venös ver­­ab­­reicht wird. Die­ses Kontrast­­mittel ent­­hält in der Regel kein Jod — nur bei bestimm­ten CT-Unter­­su­chun­­gen ist auch die Gabe eines jod­hal­ti­gen Kon­trast­mit­tel not­wen­dig. Alle Kon­trast­mit­tel wer­den un­­ver­­ändert aktiv über die Nie­ren wie­der aus­­ge­­schieden.  So lan­ge Sie eine nor­mal harn­­aus­­scheidende Nie­re haben, kann das Kontrast­­mittel gege­ben wer­den. Wenn die Nieren­­funktion ein­­ge­­schränkt ist und eine chro­ni­sche Ent­­zündung vor­­liegt, müs­sen Nut­zen und Risi­ko ab­­ge­­wogen wer­den. Sie soll­ten danach auf jeden Fall viel trin­ken, um die Aus­­scheidung zu unter­­stützen.

Wie verträglich ist ein Kontrastmittel, das bei einer radiologischen Untersuchung verwendet wird?

Haben Sie eine Unver­träg­lich­keit gegen­über Kon­trast­mit­tel?

Vor jeder Untersuchung

… erfolgt IMMER eine detail­lier­te Auf­klä­rung und Abklä­rung auf Unver­träg­lich­kei­ten oder All­er­gien gegen­über einem zu ver­ab­rei­chen­den Kon­trast­mit­tel!

Unver­träg­lich­kei­ten des Kontrast­­mittels kön­nen ge­­legent­­lich vor­kom­men und äußern sich in schnell vor­­über­­gehender Übel­­keit.
All­er­gi­sche Reak­tio­nen sind sehr sel­ten und äußern sich in Haut­­rötung oder auch Haut­­jucken oder Kreis­­lauf­­schwäche. Falls Sie ein­mal all­er­gisch reagiert haben, dür­fen Sie ohne zu­­sätzliche Schutz­­maßnahmen kein Kontrast­­mittel mehr be­­kommen.

Äußerst sel­ten sind schwe­re all­er­gi­sche Re­­aktionen mit asthma­­tischen Be­­schwerden und gra­vie­ren­den Kreis­­lauf­­störungen.

Extrem sel­ten aber schon be­­schrieben sind töd­li­che Kom­­pli­­kationen. Sta­tis­tisch ist die Wahr­­schein­­lich­­keit an einer Kontrast­­mittel­­gabe zu ver­­sterben genau so hoch wie bei einem Bie­­nen- oder Wespen­­stich.

Aus die­sem Grund soll­ten Sie uns Ihre All­er­gien nen­nen, um jeg­­liches Risi­ko zu mini­mie­ren.

Bei ein­­ge­­schränkter Nieren­­funktion UND einer chron­­ischen Ent­­zündung im Kör­per (Chro­ni­sche Poly­­arthritis, Coli­tis ulce­ro­sa etc.) kann es in sel­te­nen Fäl­len zu einer Haut­­er­­krankung kom­men (sys­te­mi­sche Fibro­se).
Nach Ver­­ab­­reichung von Gado­li­ni­um­hal­ti­gen Kontrast­­mittel kann es zu einer An­­reicherung von Gado­li­ni­um im Gehirn und in ande­ren Körper­­geweben (Kno­chen, Leber, Nie­ren, Haut) kom­men.

Das glei­che Kontrast­­mittel wür­den Sie auch bei man­chen Unter­­suchungen be­­kommen, die statt des CTs durch­­geführt wer­den müss­ten. Viel­leicht ist es auch be­­ruhigend zu wis­sen, dass wir die­se Unter­­suchung in einer Kranken­­haus­­um­­gebung durch­­führen und das Not­­fall­­team in 30 Sekun­den an jedem Punkt des Hau­ses ist.

Bei weni­gen Unter­­suchungen kann ein jod­­haltiges Kontrast­­mittel ein­­ge­­setzt wer­den …

Jod wird von der Schild­­drüse auf­­ge­­nommen. Schild­­drüsen­­er­­krankungen wie bei­­spiels­­weise die Hash­­i­­mo­­to-Thy­­reo­i­di­­tis und das auto­­nome Ade­nom kön­nen nach Kontrast­­mittel­­gabe zu einer ge­­fährlichen Über­­funktion der Schild­­drüse füh­ren. Bit­te tei­len Sie uns mit, falls Sie eine Schild­­drüsen­­er­­krankung haben, egal wel­che. Die Jod­­auf­­nahme der Schild­­drüse lässt sich in sol­chen Fäl­len durch ein Medi­­ka­­ment vor­­über­­gehend blo­ckie­ren. Falls also un­­be­­dingt ein Kontrast­­mittel er­­forder­­lich sein soll­te, muss die­ses vor­­beugend ein­­ge­­setzt wer­den.

Jod­hal­ti­ges Kon­trast­mit­tel bei Schild­drü­sen­un­ter­funk­ti­on

Bei Unter­­funktion der Schild­­drüse hat Jod kei­ne nach­­teilige Wir­kung. Falls irgend­­welche Zwei­fel ex­­istieren, soll­te man TSH, T3/T4 er­­mitteln, um eine Funktions­­störung der Schild­­drüse aus­­zu­­schließen. Das kann der Haus­­arzt vor­­nehmen, Sie kön­nen aber auch direkt ein Labor auf­­suchen.

Das Kontrast­­mittel wird aktiv über die Nie­re aus­­ge­­schieden. Dazu ist eine nor­mal funkt­­ionierende Nie­re er­­forder­­lich, an­­sonsten kann die Nie­re ge­­wisser­­maßen über­­fordert wer­den und es zu einem Nieren­­ver­­sagen kom­men.

Wir tra­gen die Unter­su­chung in Ihren Rönt­­gen­­pass ein. Besit­zen Sie kein sol­ches Doku­­ment, erhal­ten Sie den Pass bei uns in der Pra­xis

  • Bestimm­te Medi­ka­men­te kön­nen im Zu­­sammen­­wirken mit dem Kontrast­­mittel das Risi­ko einer Nieren­­über­­lastung er­­höhen, dies ist vor allem unter Chemo­­therapie bei Tumor­­er­­krankungen zu be­­fürchten.
  • Eine vor­­über­­gehende leich­te Funktions­­minderung der Nie­ren nach Kontrast­­mittel kann vor­­kommen und ist nicht be­­denk­­lich.
  • Ein end­­gültiges Nieren­­ver­­sagen ist bei feh­len­den Risiko­­er­­krankungen extrem un­­ge­­wöhn­­lich, wur­de aber schon be­­schrieben. Sta­tis­tisch gilt das an­­ge­­führte Bei­spiel mit den Bie­­nen- bzw. Wespen­­stichen.
  • Um Kom­­pli­­ka­­tionen zu ver­­meiden müs­sen wir ab einer be­­stimmten Kontrast­­mittel­­menge einen Nieren­­funktions­­wert ken­nen, das so genann­te Krea­ti­nin. Die­sen Wert kann jeder Haus­­arzt aber auch jedes Labor schnell er­­mitteln und gibt Ihnen und uns Sicher­­heit.
  • Durch reich­li­che Flüssig­­keits­­zu­­fuhr vor und nach der Unter­­suchung kön­nen Sie selbst dazu bei­­tragen ein sol­ches Risi­ko zu mini­mie­ren.

Download: Dokumente und Informationen

Bei Unklar­hei­ten und Fra­gen wen­den Sie sich bit­te an das Team der Radio­lo­gie in Gie­ßen

Haben Sie die Rubrik «Fra­gen & Ant­wor­ten» auf unse­ren Web­sei­ten schon gefun­den?  Dort be­antworten wir Ihnen oft ge­stellte Fra­gen — nut­zen Sie die Samm­lung um auch im Vor­feld Ant­worten zu er­halten. An­dernfalls sen­den Sie uns ger­ne einen Nach­richt über das Kon­takt­for­mu­lar mit Ihrer Fra­ge oder rufen Sie ein­fach zu den Sprech­zeiten an: 0641 — 97 199 41

Patienten-Informationen als PDF-Dokument

Die meis­ten PDF-Doku­­men­­te, die Sie direkt unter dem Absatz fin­den, kön­nen Sie direkt am Com­pu­ter aus­fül­len.

  • Wäh­len und kli­cken Sie das gewünsch­te Doku­ment unten aus der Lis­te.
  • Spei­chern Sie es auf Ihrem Com­pu­ter und öff­nen Sie das Doku­ment.
  • Nun kön­nen Sie in den vor­ge­se­he­nen Fel­dern die erfor­der­li­chen Daten über die Tas­ta­tur­ein­ga­be ein­tra­gen.
  • Danach ein­fach aus­dru­cken und gege­be­nen­falls unter­schrei­ben. Damit sind Sie für einen Besuch in unse­rer Pra­xis gut vor­be­rei­tet.

Sind Sie sich bei einer Fra­ge­stel­lung unsi­cher … macht das gar nichts. Las­sen sie das ent­spre­chen­de Feld ein­fach leer. Bei Ihrem Besuch in der Pra­xis wer­den wir alles in Ruhe und aus­führ­lich bespre­chen. Das vor­he­ri­ge Aus­fül­len eines For­mu­lars beein­träch­tigt IN KEINER WEISE die Bera­tung, die Sie vor Ort in der Pra­xis erfah­ren wer­den. Wir gehen alle Punk­te noch­mals mit Ihnen durch und bespre­chen die Unter­su­chung aus­gie­big. Alle Fra­gen wer­den wir Ihnen beant­wor­ten.