Übersicht:
Patienten-Informationen
Wohlfühlen. Entspannen. Vertrauen.
Damit Ihr Praxisbesuch bei uns möglichst reibungslos verläuft, haben wir auf dieser Seite wichtige Informationen für Sie zusammengestellt. Sie erfahren, wie Sie sich auf Untersuchungen mit MRT oder Computertomographie (CT) vorbereiten können und was bei einer Untersuchung mit Kontrastmittel zu beachten ist.
Außerdem finden Sie hier verschiedene Dokumente zum Herunterladen. Einige davon können Sie bereits vor Ihrem Termin ausfüllen und anschließend mit in die Praxis bringen.
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 17:00 Uhr
Freitags
8:00 bis 15:00 Uhr
Allgemeine Patienten-Informationen
- Vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Untersuchung, damit die Wartezeiten für jeden Patienten so kurz wie nötig gehalten werden können.
- Stellen Sie bitte sicher, dass Sie gegebenenfalls den Überweisungsschein Ihres behandelnden Arztes dabei haben. Auf der Überweisung sind die genaue Untersuchungsart und andere klinische Angaben zu Ihrem Krankheitsbild aufgeführt, die wir benötigen. Bitte vergessen Sie auch Ihre Versicherungskarte nicht.
- Begleiten Sie als Eltern bitte Ihr Kind oder jungen Erwachsenen unter 18 Jahren zu einer radiologischen Untersuchung. Ist dies nicht möglich, benötigen wir in jedem Fall Ihr schriftliches Einverständnis.
- Haben Sie einen Termin zu einer Schmerztherapie bitten wir Sie, sich für den Heimweg begleiten zu lassen.
- Sind Sie Angstpatient und benötigen Sie von uns ein angstlösendes Medikament, sind Sie auch nach der Untersuchung fahruntüchtig. Lassen Sie sich bitte von einer vertrauten Person begleiten und fahren Sie bitte nicht alleine mit dem Auto.
Wohlfühlen, entspannen, vertrauen.
Für uns bedeutet das auch, dass wir uns Zeit für Sie nehmen. Unser Praxisteam, die medizinischen Assistentinnen und unsere radiologischen Fachärzte gehen auf Ihre Fragen und Ihr Befinden ein und begleiten Sie aufmerksam durch Untersuchung oder Therapie.
Vor jeder Untersuchung erklären wir Ihnen, was gemacht wird und was Sie erwartet. Wenn etwas unklar ist oder Sie sich unsicher fühlen, sprechen Sie uns bitte an.
Abrechnung und Kostenerstattung
- Die Radiologie in Gießen ist eine reine Privatpraxis. Unsere Leistungen werden nach der Gebührenverordnung für Ärzte GÖA abgerechnet und gelten für:
- privat versicherte Patienten
- beihilfeberechtigte, privat versicherte Patienten
- BG-Patienten (Berufsgenossenschaft, Arbeitsunfälle)
- Schulunfälle
- Selbstzahler und Patienten in Eigeninitiative
- gesetzlich versicherte Patienten bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder anderer Leistungsträger
Für Untersuchungen bei einem Arbeits‑, Schul- oder Wegeunfall verfügt die Praxis über eine Genehmigung für die Durchführung und Abrechnung kernspintomographischer (MRT) wie auch computertomographischer (CT) Untersuchungen.
Wir senden Ihnen gerne vor einer Untersuchung einen Kostenvoranschlag für eine Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung, einer Beihilfestelle und anderen Leistungsträgern, oder als Selbstzahler.
Kostenvoranschlag für privat Versicherte
Einige private Krankenversicherungen verlangen vor bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Leistungen einen detaillierten Kostenvoranschlag. Damit können die voraussichtlichen Kosten vorab geklärt und gegebenenfalls eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bestätigt werden.
Da Sie als privat versicherter Patient die Rechnung in der Regel zunächst selbst begleichen und anschließend mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen, kann eine vorherige Klärung sinnvoll sein.
Wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, erstellen wir Ihnen gerne einen detaillierten Kostenvoranschlag. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte elektronische Formular. Auch wenn Sie die Untersuchung unabhängig von einer Kostenübernahme selbst bezahlen möchten, erhalten Sie auf Wunsch vorab eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten.
Gesetzlich Versicherte und mögliche Kostenübernahme
Als gesetzlich versicherter Patient besteht in bestimmten Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse zu beantragen. Ob dies möglich ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, sollten Sie vorab mit Ihrem behandelnden Arzt und Ihrer Krankenkasse klären.
Bitte beachten Sie: Ein gelber Überweisungsschein stellt keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse dar. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Untersuchung in einer radiologischen Privatpraxis nicht oder nur teilweise. Ohne entsprechende Zusage müssen Sie die Kosten beziehungsweise eine mögliche Differenz selbst tragen.
Was wir für einen Kostenvoranschlag benötigen
Für einen Kostenvoranschlag, den Sie über unser elektronisches Formular anfordern können, benötigen wir unter anderem den Namen Ihrer Krankenversicherung beziehungsweise Krankenkasse.
Zahlung und Erstattung bei gesetzlich Versicherten
Als gesetzlich versicherter Patient begleichen Sie die Kosten der Untersuchung zunächst direkt in unserer Praxis. Eine mögliche Erstattung durch Ihre Krankenkasse erfolgt anschließend eigenverantwortlich auf Grundlage der zuvor geklärten Kostenübernahme.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen.Telefon: 0641 — 97 199 41
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 17:00 Uhr
Freitags
8:00 bis 15:00 Uhr
Die Untersuchung in einem MRT:
Was ist zu beachten?
MRT-Untersuchungen kommen ohne Röntgenstrahlung aus und sind für die meisten Patienten gut verträglich.
Die Kernspintomographie (MRT) arbeitet mit starken Magnetfeldern und Radiowellen und kommt ohne Röntgenstrahlung aus. Die Bildgebung selbst ist weder sichtbar noch spürbar. Während der Untersuchung entstehen jedoch typische Klopf- und Schaltgeräusche, für die Sie einen Gehörschutz erhalten.
Die Untersuchungsdauer richtet sich nach der jeweiligen Untersuchung und liegt häufig bei etwa 20 bis 30 Minuten. Während dieser Zeit stehen Sie mit unserem Team in Kontakt und können sich jederzeit bemerkbar machen. Vor der Untersuchung klären wir mit Ihnen, ob Implantate, medizinische Geräte oder andere Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.
Metallgegenstände und elektronische Geräte vor der Untersuchung bitte ablegen.
Metall und elektronische Geräte vor der MRT-Untersuchung
Vor der Untersuchung müssen lose Metallgegenstände und elektronische Geräte abgelegt werden. Denken Sie bitte unter anderem an.
- Kleingeld und Schlüssel,
- Haarklammern, Schmuck und herausnehmbare Piercings,
- Bankkarten und andere Karten mit Magnetstreifen,
- herausnehmbare Zahnprothesen,
- Hörgeräte und Uhren.
Tragen Sie zur Untersuchung möglichst Kleidung ohne Metallteile wie Reißverschlüsse, Druckknöpfe, Haken oder metallische Verzierungen.
Feste Implantate, medizinische Geräte oder andere Metallteile im Körper werden vor der Untersuchung gesondert abgeklärt.
Tragen Sie einen Herzschrittmacher oder Implantate?
Herzschrittmacher, Implantate und Metall im Körper
Tragen Sie einen Herzschrittmacher, Defibrillator oder ein anderes Implantat, teilen Sie uns dies bitte bereits bei der Terminvereinbarung mit. Viele moderne Implantate können unter bestimmten Voraussetzungen im MRT untersucht werden. Ob eine Untersuchung möglich ist, hängt jedoch vom jeweiligen Gerät, dessen Herstellerangaben und den erforderlichen Untersuchungsbedingungen ab.
Das gilt auch für andere elektrisch oder mechanisch aktive Implantate, beispielsweise Medikamentenpumpen, Neurostimulatoren oder Cochlea-Implantate, sowie für Metallteile oder Metallsplitter im Körper. Bei Cochlea-Implantaten gelten je nach Modell sehr unterschiedliche Bedingungen für eine MRT-Untersuchung.
Bitte geben Sie uns deshalb alle Implantate, Prothesen und bekannten Fremdkörper im Körper an. Wenn vorhanden, bringen Sie Ihren Implantat- oder Geräteausweis zur Untersuchung mit. Wir prüfen vorab, ob und unter welchen Bedingungen eine MRT-Untersuchung möglich ist.
Die Untersuchung in einem CT:
Was ist zu beachten?
Im CT werden Röntgenstrahlen eingesetzt – die Strahlendosis wird dabei so niedrig wie für die Untersuchung sinnvoll gewählt.
Die Computertomographie (CT) arbeitet mit Röntgenstrahlung und erstellt in kurzer Zeit detaillierte Schnittbilder des Körpers. Die Untersuchung selbst ist nicht spürbar und dauert meist nur wenige Minuten. Besonders bei Untersuchungen größerer Körperregionen oder bei akuten Beschwerden kann die CT sehr schnell wichtige Informationen liefern. Dabei wird die Strahlendosis so niedrig wie für die jeweilige Untersuchung sinnvoll gewählt. Welche Aufnahmen erforderlich sind, richtet sich nach der zu untersuchenden Körperregion und dem medizinischen Untersuchungsziel.
Bei manchen CT-Untersuchungen ist ein jodhaltiges Kontrastmittel erforderlich. Es wird über eine Vene verabreicht und anschließend überwiegend über die Nieren ausgeschieden. Während der Gabe kann vorübergehend ein Wärmegefühl entstehen. Das ist eine bekannte Reaktion und klingt in der Regel rasch wieder ab.
Damit wir mögliche Risiken vor der Untersuchung berücksichtigen können, fragen wir Sie unter anderem nach Vorerkrankungen, Allergien und Medikamenten. Den entsprechenden Fragebogen können Sie auch bereits vor Ihrem Termin herunterladen und ausfüllen.
Vorbereitung auf Ihre Kardio-CT
Für eine gute Bildqualität ist es hilfreich, wenn das Herz während der Untersuchung möglichst ruhig und regelmäßig schlägt. Verzichten Sie deshalb am Untersuchungstag bitte auf koffeinhaltige Getränke wie Kaffee, Cola oder Energy-Drinks. Wie Sie Ihre gewohnten Herzmedikamente am Untersuchungstag einnehmen sollen, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Arzt.
Vor der Untersuchung
Schon vor dem eigentlichen Termin zur Kardio-CT besprechen wir mit Ihnen die Untersuchung und Ihre aktuelle Medikation. So kann rechtzeitig geklärt werden, ob einzelne Medikamente vorübergehend anders eingenommen oder kurzzeitig ausgesetzt werden müssen. Bitte ändern Sie Ihre Medikation nicht selbstständig. Falls eine Anpassung notwendig ist, klären wir das rechtzeitig mit Ihnen und gegebenenfalls in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Facharzt.
Am Tag der Untersuchung messen wir Ihre Herzfrequenz und Ihren Blutdruck. Außerdem prüfen wir noch einmal die für die Untersuchung wichtigen Angaben zu Vorerkrankungen, Medikamenten und möglichen Gegenanzeigen für Kontrastmittel, Betablocker oder Nitroglycerin. Für die Kontrastmittelgabe wird ein venöser Zugang gelegt
Direkt vor der Aufnahme
Falls erforderlich und medizinisch möglich, kann ein Betablocker gegeben werden, um die Herzfrequenz zu senken. Anschließend werden EKG-Elektroden angelegt und das kurze Anhalten der Luft mit Ihnen geübt. Gegebenenfalls erhalten Sie zusätzlich Nitroglycerin, um die Herzkranzgefäße für die Untersuchung besser beurteilen zu können.
Was Sie über Kontrastmittel wissen sollten
Informationen zu Kontrastmittel bei radiologischen Untersuchung im MRT und CT
Kontrastmittel können Gewebe, Organe und Gefäße bei bestimmten Untersuchungen deutlicher sichtbar machen.
Nicht jede radiologische Untersuchung benötigt ein Kontrastmittel. Wenn es für die Beurteilung zusätzliche Informationen liefert, kann es bestimmte Gewebe, Organe oder Gefäße deutlicher sichtbar machen.
Bei CT-Untersuchungen wird bei Bedarf in der Regel ein jodhaltiges Kontrastmittel verwendet. Bei MRT-Untersuchungen kommen gegebenenfalls gadoliniumhaltige Kontrastmittel zum Einsatz. Je nach Untersuchung können Kontrastmittel über eine Vene oder auch auf anderem Weg verabreicht werden.
Vor der Gabe klären wir, ob bei Ihnen Besonderheiten berücksichtigt werden müssen – beispielsweise Erkrankungen der Nieren oder Schilddrüse, bestimmte Medikamente oder eine frühere Reaktion auf Kontrastmittel.
Wie gut werden Kontrastmittel vertragen?
Moderne Kontrastmittel werden von den meisten Patienten gut vertragen. Vorübergehend können beispielsweise ein Wärmegefühl oder Übelkeit auftreten. Überempfindlichkeitsreaktionen sind möglich; schwere Reaktionen kommen deutlich seltener vor.
Wenn Sie bei einer früheren Untersuchung bereits auf ein Kontrastmittel reagiert haben, teilen Sie uns das bitte unbedingt mit – wenn möglich auch, welches Präparat verwendet wurde und wie sich die Reaktion gezeigt hat. Eine frühere Reaktion bedeutet nicht automatisch, dass künftig kein Kontrastmittel mehr eingesetzt werden kann. Je nach Art und Stärke der Reaktion können ein anderes Kontrastmittel, eine allergologische Abklärung oder besondere Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll sein. Genau dieses abgestufte Vorgehen empfehlen auch die aktuellen ESUR-Leitlinien.
Vor jeder Kontrastmittelgabe
… klären wir mit Ihnen, ob Erkrankungen, Medikamente, Allergien oder frühere Reaktionen berücksichtigt werden müssen. Sie erhalten außerdem die notwendigen Informationen zur Untersuchung und zum verwendeten Kontrastmittel.
Ist Ihre Nierenfunktion eingeschränkt? Bitte informieren Sie uns bereits vor Ihrem Termin.
Kontrastmittel und Nierenfunktion
Die Nierenfunktion spielt bei der Planung bestimmter kontrastmittelgestützter Untersuchungen eine wichtige Rolle. Bei bekannten Nierenerkrankungen oder entsprechenden Risikofaktoren kann deshalb vor der Untersuchung ein aktueller Nierenfunktionswert erforderlich sein. Maßgeblich ist dabei heute vor allem die eGFR, die aus dem Kreatininwert berechnet wird. Für intravenöses jodhaltiges Kontrastmittel gelten insbesondere eine akute Nierenschädigung und eine stark eingeschränkte Nierenfunktion als relevante Risikofaktoren.
Bei MRT-Kontrastmitteln wird die Nierenfunktion ebenfalls berücksichtigt. Das früher stark diskutierte Risiko einer nephrogenen systemischen Fibrose (NSF) betrifft vor allem Patienten mit schwer eingeschränkter Nierenfunktion und hängt zudem vom verwendeten gadoliniumhaltigen Kontrastmittel ab. Moderne Kontrastmittel werden entsprechend ihres Risikoprofils ausgewählt.
Gadolinium bei MRT-Untersuchungen
Nach wiederholter Gabe gadoliniumhaltiger MRT-Kontrastmittel können geringe Mengen Gadolinium im Körper nachweisbar bleiben. Nach aktuellem Kenntnisstand ist die klinische Bedeutung solcher Ablagerungen nicht geklärt; relevante neurologische Beschwerden konnten bislang nicht bestätigt werden. Die Menge der Ablagerungen unterscheidet sich zudem zwischen verschiedenen Kontrastmittelgruppen.
Ob ein Kontrastmittel erforderlich ist, wird deshalb immer gegen den zusätzlichen diagnostischen Nutzen abgewogen.
Haben Sie eine Schilddrüsenerkrankung? Bitte sagen Sie uns das vor der Untersuchung.
Jodhaltiges Kontrastmittel und Schilddrüse
Jodhaltige Kontrastmittel können die Schilddrüsenfunktion beeinflussen. Besonders wichtig ist dies bei einer bestehenden Schilddrüsenüberfunktion, einem unbehandelten Morbus Basedow oder einer Schilddrüsenautonomie.
Bitte teilen Sie uns deshalb mit, wenn bei Ihnen eine Schilddrüsenerkrankung bekannt ist. Je nach Erkrankung kann vor der Untersuchung eine Kontrolle der Schilddrüsenwerte oder eine weitere ärztliche Abklärung erforderlich sein. Bei ausgewählten Risikopatienten kann auch eine vorbeugende Behandlung notwendig werden.

