Patienten-Informationen
Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir für Sie auf dieser Seite wichtige Patienten-Informationen zusammengestellt. Alles über die Vorbereitung und Untersuchungen im MRT und Computertomographen (CT) und Wissen über die Gabe von Kontrastmittel für eine radiologische Untersuchung. Sie finden auch einige Dokumente, die Sie als PDF-Dokument herunterladen können — und wenn Sie mögen im Vorfeld ausfüllen und zu Ihrem Termin mitbringen dürfen.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie als gesetzlich versicherten Patienten NICHT untersuchen DÜRFEN. Wir haben keine Möglichkeit die Leistungen abzurechnen. Dies ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Für eine Untersuchung können Sie nur als Selbstzahler vorsprechen oder Sie sind im Besitz einer KOSTENÜBERNAHME Ihrer Krankenkasse. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Allgemeine Patienten-Informationen
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 17:00 Uhr
Freitags
8:00 bis 15:00 Uhr
Termine gerne auch nach persönlicher Vereinbarung
Radiologie in Gießen:
Ihre private Radiologie
Liebigstraße 20 + 24
Gesundheitszentrum Martinshof
- Vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Untersuchung, damit die Wartezeiten für jeden Patienten so kurz wie nötig gehalten werden können.
- Stellen Sie bitte sicher, dass Sie gegebenenfalls den Überweisungsschein Ihres behandelnden Arztes dabei haben. Auf der Überweisung sind die genaue Untersuchungsart und andere klinische Angaben zu Ihrem Krankheitsbild aufgeführt, die wir benötigen. Bitte vergessen Sie auch Ihre Versicherungskarte nicht.
- Begleiten Sie als Eltern bitte Ihr Kind oder jungen Erwachsenen unter 18 Jahren zu einer radiologischen Untersuchung. Ist dies nicht möglich, benötigen wir in jedem Fall Ihr schriftliches Einverständnis.
- Haben Sie einen Termin zu einer Schmerztherapie bitten wir Sie, sich für den Heimweg begleiten zu lassen.
- Sind Sie Angstpatient und benötigen Sie von uns ein angstlösendes Medikament, sind Sie auch nach der Untersuchung fahruntüchtig. Lassen Sie sich bitte von einer vertrauten Person begleiten und fahren Sie bitte nicht alleine mit dem Auto.
Nehmen Sie uns bitte beim Wort:
wohlfühlen, entspannen, vertrauen …
… heißt für uns auch, dass sich das gesamte Praxisteam, die medizinischen Assistentinnen und radiologischen Fachärzte für Sie Zeit nehmen und selbstverständlich auf Ihre Fragen und Ihr Befinden eingehen. Vor jeder Untersuchung oder Therapie werden Sie ausgiebig beraten und aufgeklärt.
Abrechnung und Kostenerstattung
Die Radiologie in Gießen ist eine reine Privatpraxis. Unsere Leistungen werden nach der Gebührenverordnung für Ärzte GÖA abgerechnet und gelten für:
- privat versicherte Patienten
- beihilfeberechtigte, privat versicherte Patienten
- BG-Patienten (Berufsgenossenschaft, Arbeitsunfälle)
- Schulunfälle
- Selbstzahler und Patienten in Eigeninitiative
- gesetzlich versicherte Patienten bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder anderer Leistungsträger
Für Untersuchungen bei einem Arbeits‑, Schul- oder Wegeunfall verfügt die Praxis über eine Genehmigung für die Durchführung und Abrechnung kernspintomographischer (MRT) wie auch computertomographischer (CT) Untersuchungen.
Wir senden Ihnen gerne vor einer Untersuchung einen Kostenvoranschlag für eine Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung, einer Beihilfestelle und anderen Leistungsträgern, oder als Selbstzahler.
Gerne erstellen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag. Nutzen Sie dafür unser elektronisches Formular.
Einige private Krankenkassen verlangen einen detaillierten Kostenvoranschlag, um sicherzustellen, dass die abgerechneten Leistungen angemessen und erforderlich sind. Auch basieren bestimmte diagnostische oder therapeutische Maßnahmen vor der Durchführung auf dem Kostenvoranschlag. Als Patient der Leistungen privat bezahlt, sollten Sie vorab eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten vorab einfordern, um finanzielle Entscheidungen treffen zu können.
Sollten Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen wollen, erstellen wir Ihnen gerne einen detaillierten Kostenvoranschlag. Nutzen Sie gerne das dafür bereitgestellte elektronische Formular. Beachten Sie bitte, dass wir radiologische Untersuchungen nur mit einer erfolgten Kostenzusage durchführen können. Alternativ können Sie die Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
In unserer privaten radiologischen Praxis wird oft ein Kostenvoranschlag benötigt, insbesondere für privat versicherte Patienten. Dies ermöglicht, die voraussichtlichen Kosten im Voraus zu klären und gegebenenfalls die Genehmigung durch die Krankenversicherung zu erhalten. Einige private Krankenkassen verlangen einen detaillierten Kostenvoranschlag, um sicherzustellen, dass die abgerechneten Leistungen angemessen und erforderlich sind. Auch bestimmte diagnostische oder therapeutische Maßnahmen basieren auf dem Kostenvoranschlag. Da Sie in der Regel als Privatpatient für die Leistungen in Vorkasse gehen und direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abrechnen, ist die Klärung der durchzuführenden Untersuchungen und eine entsprechende Kostenzusage für Sie empfehlenswert. Wenn Sie die Leistungen privat bezahlen, sollten Sie vorab eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten anfordern, um finanzielle Entscheidungen treffen zu können.
Als gesetzlich versicherter Patient haben Sie in wenigen Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine Kostenübernahme Ihrer Versicherung in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt zu beantragen. Leiden sie beispielsweise unter Platzangst, ist die Untersuchung in unserem offenen MRT eine Alternative. Diese Untersuchung muss jedoch vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, sonst ist es möglich, dass sie die Mehrkosten selber tragen müssen.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt, um im Vorfeld die Voraussetzungen und Vorgehensweise zu klären und Missverständnisse zu vermeiden.
Beachten Sie, dass der gelbe Überweisungsschein KEINE Kostenübernahme darstellt!
Für einen Kostenvoranschlag, den Sie über unser elektronisches Formular anfordern können, benötigen wir den Namen Ihrer Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass einige Krankenkassen die Kostenübernahme für Untersuchungen in einer radiologischen Privatpraxis ablehnen oder nur teilweise erstatten. In diesen Fällen müssten Sie die Kosten oder die Differenz selbst tragen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass als gesetzlich versicherter Patient die Kosten für eine Untersuchung immer direkt vor Ort beglichen werden müssen, unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse. Die Abrechnung und Rückerstattung mit Ihrer Krankenkasse erfolgt eigenverantwortlich. Aus organisatorischen Gründen ist eine andere Lösung leider nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie als gesetzlich versicherten Patienten NICHT untersuchen DÜRFEN. Wir haben keine Möglichkeit die Leistungen abzurechnen. Dies ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Für eine Untersuchung können Sie nur als Selbstzahler vorsprechen oder Sie sind im Besitz einer KOSTENÜBERNAHME Ihrer Krankenkasse. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Telefon: 0641 — 97 199 41
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 17:00 Uhr
Freitags
8:00 bis 15:00 Uhr
Die Untersuchung in einem MRT:
Was ist zu beachten?
Untersuchungen in einem MRT (Kernspintomographen) sind völlig unbedenklich und strahlenfrei
Die Kernspintomographie (MRT) ist eine wenig belastende und unbedenkliche Untersuchung. Sie nutzt die Wechselwirkung von Magnetfeldern mit Radiowellen zur Bildgebung. Dies ist weder sichtbar noch spürbar, lediglich das Schalten der Magnetfelder ist dabei zu hören.
Die Untersuchung selbst dauert durchschnittlich zwischen 20 bis 30 Minuten. Im offenen MRT liegen Sie dabei in dem nach drei Seiten weit offenen Magneten. Wir können Sie während der Untersuchung sehen und auch hören (Patientenklingel). Eine Begleitperson kann gefahrlos mit Ihnen in den Untersuchungsraum gehen.
Bitte legen Sie alle Metallteile für eine Untersuchung ab
Vor der Untersuchung müssen sämtliche Metallteile und elektronische Geräte abgelegt werden. Denken Sie bitte auch an
- Kleingeld, Schlüssel,
- Haarklammern, Schmuck, Piercing,
- Scheck- und Parkkarten, Zahnspangen, Zahnprothesen,
- Hörgeräte und Uhren.
Es ist zweckmäßig zur Untersuchung Kleidung zu tragen, die frei von Metallteilen wie beispielsweise Druckknöpfe, Reißverschlüsse, Häkchen usw. ist.
Herzschrittmacherträger dürfen in den meisten Fällen nicht im MRT untersucht werden, da lebensgefährliche Fehlfunktionen auftreten könnten. In Einzelfällen wird in Abstimmung mit Ihrem Kardiologen entschieden, ob eine MRT bei liegendem Schrittmacher durchgeführt werden kann.
Auch Patienten mit anderen eingebrachten elektrisch oder mechanisch aktiven Implantaten (beispielsweise Medikamentenpumpen, Neurostimulatoren, Cochlea-Implantate) oder Metallsplittern (z. B. Granatsplitter) sollten nicht im Gerät untersucht werden. Die meisten künstlichen Herzklappen und viele andere Prothesen aus Edelmetallen (Gold, Silber, Platin …) sind unbedenklich. Wir bitten Sie jedoch, sämtliche Fremdkörper gewissenhaft anzugeben.
Die Untersuchung in einem CT:
Was ist zu beachten?
In einem CT werden Röntgenstrahlen eingesetzt — wir betreiben effektive, schnelle und strahlungsarme Geräte
Die Computertomographie (CT) ist eine wenig belastende und weitgehend unbedenkliche Röntgentechnik, die Querschnittbilder des Körpers erstellt und im Computer verarbeitet. Die Untersuchung im Gerät erfolgt durch nicht sichtbare oder spürbare Röntgenstrahlung und ist — gegenüber einer Abtastung in einem MRT — sehr schnell. Die Praxis Radiologie in Gießen betreibt einen besonders strahlungsarmen Computertomographen, der im Vergleich zu vielen anderen Geräten sehr kurze Untersuchungszeiten erlaubt.
Ist der Einsatz eines Kontrastmittels nötig, wird Ihnen dieses über eine Schnellinfusion intravenös verabreicht. Dieses Kontrastmittel enthält Jod und wird unverändert über die Nieren wieder ausgeschieden. Bei der Infusion kann gelegentlich ein Hitzegefühl entstehen, das schnell wieder verfliegt und kein bedenkliches Zeichen ist.
Um Komplikationen zu vermeiden erstellen wir ein Risikoprofil von Ihnen. Bitte beantworten Sie dazu vor der Untersuchung Fragen (Fragebogen auch zum Download auf der Webseite), damit Ihr persönliches Risiko abgeschätzt werden kann.
Vorbereitung auf Ihre Kardio-CT Untersuchung
Für eine optimale Vorbereitung auf Ihre Kardio-CT-Untersuchung im Diagnosezentrum Radiologie Gießen gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die nicht nur die Qualität der Untersuchung, sondern auch Ihre persönliche Sicherheit und Ihren Komfort betreffen:
Am Tag der Untersuchung
Um eine optimale Bildqualität zu gewährleisten und die Strahlenbelastung so niedrig wie möglich zu halten, ist es entscheidend, dass Ihre Herzfrequenz möglichst niedrig ist. Verzichten Sie daher bitte auf stimulierende Substanzen wie Koffein, das in Kaffee, Cola und Energy-Drinks enthalten ist. Besprechen Sie auch die Einnahme Ihrer üblichen Herzmedikation am Untersuchungstag vorab mit Ihrem Arzt.
Vorbereitende Maßnahmen
Im Rahmen des Aufklärungsgesprächs vor der Untersuchung werden Ihre Herzfrequenz und Ihr Blutdruck gemessen und relevante Vorerkrankungen sowie Ihre aktuelle Medikation erfasst. Es wird zudem geprüft, ob Kontraindikationen für die Gabe von Kontrastmittel, β‑Blockern und/oder Nitroglycerin bestehen. Zur Vorbereitung auf die Kontrastmittelgabe wird Ihnen eine periphere Venenverweilkanüle gelegt.
Prämedikation und Vorbereitung
Sofern keine Gegenanzeigen bestehen, kann zur Erreichung einer stabilen und niedrigen Herzfrequenz eine Prämedikation mit β‑Blockern erfolgen. Die weitere Vorbereitung umfasst die Lagerung auf dem CT-Tisch, das Anlegen von EKG-Elektroden, das Üben des Atemanhaltens und gegebenenfalls die Gabe von Nitroglycerin, sofern dies medizinisch angezeigt und ohne Kontraindikationen ist.
Durch diese sorgfältige Vorbereitung und Ihre Mitarbeit als Patient wird sichergestellt, dass die Kardio-CT-Untersuchung schnell, reibungslos und mit hochpräzisen diagnostischen Ergebnissen durchgeführt werden kann. Trotz der ausführlichen Vorbereitungen ist die Untersuchung selbst in der Regel unkompliziert und stellt eine geringe Belastung für Sie dar, was eine effiziente und patientenfreundliche Diagnostik ermöglicht.
Was Sie über Kontrastmittel wissen sollten
Informationen zu Kontrastmittel bei radiologischen Untersuchung im MRT und CT
Für einige Untersuchungen wird ein Kontrastmittel benötigt, das aktiv über die Nieren wieder ausgeschieden wird
Je nach Fragestellung kann ein Kontrastmittel nötig werden, welches Ihnen oral oder intravenös verabreicht wird. Dieses Kontrastmittel enthält in der Regel kein Jod — nur bei bestimmten CT-Untersuchungen ist auch die Gabe eines jodhaltigen Kontrastmittel notwendig. Alle Kontrastmittel werden unverändert aktiv über die Nieren wieder ausgeschieden. So lange Sie eine normal harnausscheidende Niere haben, kann das Kontrastmittel gegeben werden. Wenn die Nierenfunktion eingeschränkt ist und eine chronische Entzündung vorliegt, müssen Nutzen und Risiko abgewogen werden. Sie sollten danach auf jeden Fall viel trinken, um die Ausscheidung zu unterstützen.
Wie verträglich ist ein Kontrastmittel, das bei einer radiologischen Untersuchung verwendet wird?
Haben Sie eine Unverträglichkeit gegenüber Kontrastmittel?
Vor jeder Untersuchung
… erfolgt IMMER eine detaillierte Aufklärung und Abklärung auf Unverträglichkeiten oder Allergien gegenüber einem zu verabreichenden Kontrastmittel!
Unverträglichkeiten des Kontrastmittels können gelegentlich vorkommen und äußern sich in schnell vorübergehender Übelkeit.
Allergische Reaktionen sind sehr selten und äußern sich in Hautrötung oder auch Hautjucken oder Kreislaufschwäche. Falls Sie einmal allergisch reagiert haben, dürfen Sie ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen kein Kontrastmittel mehr bekommen.
Äußerst selten sind schwere allergische Reaktionen mit asthmatischen Beschwerden und gravierenden Kreislaufstörungen.
Extrem selten aber schon beschrieben sind tödliche Komplikationen. Statistisch ist die Wahrscheinlichkeit an einer Kontrastmittelgabe zu versterben genau so hoch wie bei einem Bienen- oder Wespenstich.
Aus diesem Grund sollten Sie uns Ihre Allergien nennen, um jegliches Risiko zu minimieren.
Bei eingeschränkter Nierenfunktion UND einer chronischen Entzündung im Körper (Chronische Polyarthritis, Colitis ulcerosa etc.) kann es in seltenen Fällen zu einer Hauterkrankung kommen (systemische Fibrose).
Nach Verabreichung von Gadoliniumhaltigen Kontrastmittel kann es zu einer Anreicherung von Gadolinium im Gehirn und in anderen Körpergeweben (Knochen, Leber, Nieren, Haut) kommen.
Das gleiche Kontrastmittel würden Sie auch bei manchen Untersuchungen bekommen, die statt des CTs durchgeführt werden müssten. Vielleicht ist es auch beruhigend zu wissen, dass wir diese Untersuchung in einer Krankenhausumgebung durchführen und das Notfallteam in 30 Sekunden an jedem Punkt des Hauses ist.
Bei wenigen Untersuchungen kann ein jodhaltiges Kontrastmittel eingesetzt werden …
Jod wird von der Schilddrüse aufgenommen. Schilddrüsenerkrankungen wie beispielsweise die Hashimoto-Thyreoiditis und das autonome Adenom können nach Kontrastmittelgabe zu einer gefährlichen Überfunktion der Schilddrüse führen. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie eine Schilddrüsenerkrankung haben, egal welche. Die Jodaufnahme der Schilddrüse lässt sich in solchen Fällen durch ein Medikament vorübergehend blockieren. Falls also unbedingt ein Kontrastmittel erforderlich sein sollte, muss dieses vorbeugend eingesetzt werden.
Jodhaltiges Kontrastmittel bei Schilddrüsenunterfunktion
Bei Unterfunktion der Schilddrüse hat Jod keine nachteilige Wirkung. Falls irgendwelche Zweifel existieren, sollte man TSH, T3/T4 ermitteln, um eine Funktionsstörung der Schilddrüse auszuschließen. Das kann der Hausarzt vornehmen, Sie können aber auch direkt ein Labor aufsuchen.
Das Kontrastmittel wird aktiv über die Niere ausgeschieden. Dazu ist eine normal funktionierende Niere erforderlich, ansonsten kann die Niere gewissermaßen überfordert werden und es zu einem Nierenversagen kommen.
Wir tragen die Untersuchung in Ihren Röntgenpass ein. Besitzen Sie kein solches Dokument, erhalten Sie den Pass bei uns in der Praxis
- Bestimmte Medikamente können im Zusammenwirken mit dem Kontrastmittel das Risiko einer Nierenüberlastung erhöhen, dies ist vor allem unter Chemotherapie bei Tumorerkrankungen zu befürchten.
- Eine vorübergehende leichte Funktionsminderung der Nieren nach Kontrastmittel kann vorkommen und ist nicht bedenklich.
- Ein endgültiges Nierenversagen ist bei fehlenden Risikoerkrankungen extrem ungewöhnlich, wurde aber schon beschrieben. Statistisch gilt das angeführte Beispiel mit den Bienen- bzw. Wespenstichen.
- Um Komplikationen zu vermeiden müssen wir ab einer bestimmten Kontrastmittelmenge einen Nierenfunktionswert kennen, das so genannte Kreatinin. Diesen Wert kann jeder Hausarzt aber auch jedes Labor schnell ermitteln und gibt Ihnen und uns Sicherheit.
- Durch reichliche Flüssigkeitszufuhr vor und nach der Untersuchung können Sie selbst dazu beitragen ein solches Risiko zu minimieren.
Download: Dokumente und Informationen
Bei Unklarheiten und Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der Radiologie in Gießen
Haben Sie die Rubrik «Fragen & Antworten» auf unseren Webseiten schon gefunden? Dort beantworten wir Ihnen oft gestellte Fragen — nutzen Sie die Sammlung um auch im Vorfeld Antworten zu erhalten. Andernfalls senden Sie uns gerne einen Nachricht über das Kontaktformular mit Ihrer Frage oder rufen Sie einfach zu den Sprechzeiten an: 0641 — 97 199 41
Patienten-Informationen als PDF-Dokument
Die meisten PDF-Dokumente, die Sie direkt unter dem Absatz finden, können Sie direkt am Computer ausfüllen.
- Wählen und klicken Sie das gewünschte Dokument unten aus der Liste.
- Speichern Sie es auf Ihrem Computer und öffnen Sie das Dokument.
- Nun können Sie in den vorgesehenen Feldern die erforderlichen Daten über die Tastatureingabe eintragen.
- Danach einfach ausdrucken und gegebenenfalls unterschreiben. Damit sind Sie für einen Besuch in unserer Praxis gut vorbereitet.
Sind Sie sich bei einer Fragestellung unsicher … macht das gar nichts. Lassen sie das entsprechende Feld einfach leer. Bei Ihrem Besuch in der Praxis werden wir alles in Ruhe und ausführlich besprechen. Das vorherige Ausfüllen eines Formulars beeinträchtigt IN KEINER WEISE die Beratung, die Sie vor Ort in der Praxis erfahren werden. Wir gehen alle Punkte nochmals mit Ihnen durch und besprechen die Untersuchung ausgiebig. Alle Fragen werden wir Ihnen beantworten.