Wohlfühlen — Entspannen — Vertrauen

Patienten-Informationen

Damit Ihr Prax­is­be­such bei uns rei­bungs­los ver­läuft, haben wir für Sie auf dieser Seite wichtige Patien­ten-In­­­­for­­­­­ma­­­­­tio­­nen zusam­mengestellt. Alles über die Vor­bere­itung und Unter­suchun­gen im MRT und Com­put­er­to­mo­graphen (CT) und Wis­sen über die Gabe von Kon­trast­mit­tel für eine radi­ol­o­gis­che Unter­suchung. Sie find­en auch einige Do­ku­mente, die Sie als PDF-Do­ku­­­ment herunter­laden kön­nen — und wenn Sie mögen im Vor­feld aus­füllen und zu Ihrem Ter­min mit­brin­gen dür­fen.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie als gesetzlich versicherten Patienten NICHT untersuchen DÜRFEN. Wir haben keine Möglichkeit die Leistungen abzurechnen. Dies ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Für eine Untersuchung können Sie nur als Selbstzahler vorsprechen oder Sie sind im Besitz einer KOSTENÜBERNAHME Ihrer Krankenkasse. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Allgemeine Patienten-Informationen

Sprechzeiten:

Mon­tag bis Don­ner­stag
8:00 bis 17:00 Uhr

Fre­itags
8:00 bis 15:00 Uhr

Ter­mine gerne auch nach per­sön­lich­er Vere­in­barung

Radiologie in Gießen:

Ihre pri­vate Radi­olo­gie
Liebigstraße 20 + 24
Gesund­heit­szen­trum Mar­tin­shof

  • Vere­in­baren Sie bitte einen Ter­min für die Unter­suchung, damit die Wartezeit­en für jeden Patien­ten so kurz wie nötig gehal­ten wer­den kön­nen.
  • Stellen Sie bitte sich­er, dass Sie gegebe­nen­falls den Über­weisungss­chein Ihres behan­del­nden Arztes dabei haben. Auf der Über­weisung sind die genaue Unter­suchungsart und andere klin­is­che Angaben zu Ihrem Krankheits­bild aufge­führt, die wir benöti­gen. Bitte vergessen Sie auch Ihre Ver­sicherungskarte nicht.
  • Begleit­en Sie als Eltern bitte Ihr Kind oder jun­gen Erwach­se­nen unter 18 Jahren zu ein­er radi­ol­o­gis­chen Unter­suchung. Ist dies nicht möglich, benöti­gen wir in jedem Fall Ihr schriftlich­es Ein­ver­ständ­nis.
  • Haben Sie einen Ter­min zu ein­er Schmerzther­a­pie bit­ten wir Sie, sich für den Heimweg begleit­en zu lassen.
  • Sind Sie Angst­pa­tient und benöti­gen Sie von uns ein angstlösendes Medika­ment, sind Sie auch nach der Unter­suchung fahrun­tüchtig. Lassen Sie sich bitte von ein­er ver­traut­en Per­son begleit­en und fahren Sie bitte nicht alleine mit dem Auto.
Nehmen Sie uns bitte beim Wort:
wohlfühlen, entspannen, vertrauen …

… heißt für uns auch, dass sich das gesamte Praxis­­team, die me­­di­­zinischen Assis­tentin­nen und radio­­lo­­gischen Fach­­ärzte für Sie Zeit nehmen und selbst­­verständ­­lich auf Ihre Fra­gen und Ihr Befind­en einge­hen. Vor jed­er Unter­suchung oder Ther­a­pie wer­den Sie aus­giebig berat­en und aufgek­lärt.

Abrechnung und Kostenerstattung

Die Radi­olo­gie in Gießen ist eine reine Pri­vat­prax­is. Unsere Leis­tun­gen wer­den nach der Gebühren­verord­nung für Ärzte GÖA abgerech­net und gel­ten für:

  • pri­vat ver­sicherte Patien­ten
  • bei­hil­feberechtigte, pri­vat ver­sicherte Patien­ten
  • BG-Patien­ten (Beruf­sgenossen­schaft, Arbeit­sun­fälle)
  • Schu­lun­fälle
  • Selb­stzahler und Patien­ten in Eigenini­tia­tive
  • geset­zlich ver­sicherte Patien­ten bei Kostenüber­nahme durch die Krankenkasse oder ander­er Leis­tungsträger

Für Unter­suchun­gen bei einem Arbeits‑, Schul- oder Wege­un­fall ver­fügt die Prax­is über eine Genehmi­gung für die Durch­führung und Abrech­nung kern­spin­to­mo­graphis­ch­er (MRT) wie auch com­put­er­to­mo­graphis­ch­er (CT) Unter­suchun­gen.

Wir senden Ihnen gerne vor ein­er Unter­suchung einen Kosten­vo­ran­schlag für eine Kosten­er­stat­tung durch die pri­vate Kranken­ver­sicherung, ein­er Bei­hil­festelle und anderen Leis­tungsträgern, oder als Selb­stzahler.

Gerne erstellen wir Ihnen einen detail­lierten Kosten­vo­ran­schlag. Nutzen Sie dafür unser elek­tro­n­is­ches For­mu­lar.

Einige pri­vate Krankenkassen ver­lan­gen einen detail­lierten Kosten­vo­ran­schlag, um sicherzustellen, dass die abgerech­neten Leis­tun­gen angemessen und erforder­lich sind. Auch basieren bes­timmte diag­nos­tis­che oder ther­a­peutis­che Maß­nah­men vor der Durch­führung auf dem Kosten­vo­ran­schlag. Als Patient der Leis­tun­gen pri­vat bezahlt, soll­ten Sie vor­ab eine Über­sicht über die zu erwartenden Kosten vor­ab ein­fordern, um finanzielle Entschei­dun­gen tre­f­fen zu kön­nen.

Soll­ten Sie unsere Leis­tun­gen in Anspruch nehmen wollen, erstellen wir Ihnen gerne einen detail­lierten Kosten­vo­ran­schlag. Nutzen Sie gerne das dafür bere­it­gestellte elek­tro­n­is­che For­mu­lar. Beacht­en Sie bitte, dass wir radi­ol­o­gis­che Unter­suchun­gen nur mit ein­er erfol­gten Kosten­zusage durch­führen kön­nen. Alter­na­tiv kön­nen Sie die Leis­tun­gen als Selb­stzahler in Anspruch nehmen.

In unser­er pri­vat­en radi­ol­o­gis­chen Prax­is wird oft ein Kosten­vo­ran­schlag benötigt, ins­beson­dere für pri­vat ver­sicherte Patien­ten. Dies ermöglicht, die voraus­sichtlichen Kosten im Voraus zu klären und gegebe­nen­falls die Genehmi­gung durch die Kranken­ver­sicherung zu erhal­ten. Einige pri­vate Krankenkassen ver­lan­gen einen detail­lierten Kosten­vo­ran­schlag, um sicherzustellen, dass die abgerech­neten Leis­tun­gen angemessen und erforder­lich sind. Auch bes­timmte diag­nos­tis­che oder ther­a­peutis­che Maß­nah­men basieren auf dem Kosten­vo­ran­schlag. Da Sie in der Regel als Pri­vat­pa­tient für die Leis­tun­gen in Vorkasse gehen und direkt mit Ihrer pri­vat­en Krankenkasse abrech­nen, ist die Klärung der durchzuführen­den Unter­suchun­gen und eine entsprechende Kosten­zusage für Sie empfehlenswert. Wenn Sie die Leis­tun­gen pri­vat bezahlen, soll­ten Sie vor­ab eine Über­sicht über die zu erwartenden Kosten anfordern, um finanzielle Entschei­dun­gen tre­f­fen zu kön­nen.

Als geset­zlich ver­sichert­er Patient haben Sie in weni­gen Aus­nah­me­fällen die Möglichkeit, eine Kostenüber­nahme Ihrer Ver­sicherung in Absprache mit Ihrem behan­del­nden Arzt zu beantra­gen. Lei­den sie beispiel­sweise unter Platzangst, ist die Unter­suchung in unserem offe­nen MRT eine Alter­na­tive. Diese Unter­suchung muss jedoch vor­ab von Ihrer Krankenkasse genehmigt wer­den, son­st ist es möglich, dass sie die Mehrkosten sel­ber tra­gen müssen.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt, um im Vor­feld die Voraus­set­zun­gen und Vorge­hensweise zu klären und Missver­ständ­nisse zu ver­mei­den.

Beacht­en Sie, dass der gelbe Über­weisungss­chein KEINE Kostenüber­nahme darstellt!

Für einen Kosten­vo­ran­schlag, den Sie über unser elek­tro­n­is­ches For­mu­lar anfordern kön­nen, benöti­gen wir den Namen Ihrer Krankenkasse. Bitte beacht­en Sie, dass einige Krankenkassen die Kostenüber­nahme für Unter­suchun­gen in ein­er radi­ol­o­gis­chen Pri­vat­prax­is ablehnen oder nur teil­weise erstat­ten. In diesen Fällen müssten Sie die Kosten oder die Dif­ferenz selb­st tra­gen.

Wir möcht­en Sie darauf hin­weisen, dass als geset­zlich ver­sichert­er Patient die Kosten für eine Unter­suchung immer direkt vor Ort beglichen wer­den müssen, unab­hängig von ein­er möglichen Kostenüber­nahme Ihrer Krankenkasse. Die Abrech­nung und Rück­er­stat­tung mit Ihrer Krankenkasse erfol­gt eigen­ver­ant­wortlich. Aus organ­isatorischen Grün­den ist eine andere Lösung lei­der nicht möglich. Wir bit­ten um Ihr Ver­ständ­nis.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie als gesetzlich versicherten Patienten NICHT untersuchen DÜRFEN. Wir haben keine Möglichkeit die Leistungen abzurechnen. Dies ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Für eine Untersuchung können Sie nur als Selbstzahler vorsprechen oder Sie sind im Besitz einer KOSTENÜBERNAHME Ihrer Krankenkasse. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen.  Telefon: 0641 — 97 199 41

Sprechzeiten:

Mon­tag bis Don­ner­stag
8:00 bis 17:00 Uhr

Fre­itags
8:00 bis 15:00 Uhr

Die Unter­su­chung in einem MRT:
Was ist zu beachten?

Unter­suchun­gen in einem MRT (Kern­­spin­­tomo­­graphen) sind völ­lig unbe­den­klich und strahlen­frei

Die Kern­­spin­­­­to­­mo­­graphie (MRT) ist eine wenig be­­­­lastende und un­­­­be­­denk­­liche Unter­­­­suchung. Sie nutzt die Wechsel­­­­wirkung von Magnet­­feldern mit Radio­­wellen zur Bild­­­­gebung. Dies ist wed­er sicht­­­­bar noch spür­­­­bar, ledig­­­­lich das Schal­ten der Magnet­­­­felder ist dabei zu hören.

Die Unter­suchung selb­st dauert durch­schnit­tlich zwis­chen 20 bis 30 Minuten. Im offe­nen MRT liegen Sie dabei in dem nach drei Seit­en weit offe­nen Mag­neten. Wir kön­nen Sie während der Unter­­suchung sehen und auch hören (Patienten­­klingel). Eine Be­­gleit­­person kann gefahr­­los mit Ihnen in den Unter­­suchungs­­raum gehen.

Bitte leg­en Sie alle Metall­­teile für eine Unter­suchung ab

Vor der Unter­­suchung müssen sämtliche Metall­­teile und elek­tro­n­is­che Ge­­räte ab­­gelegt wer­den. Denken Sie bitte auch an

  • Klein­­geld, Schlüs­sel,
  • Haar­­klammern, Schmuck, Pierc­ing,
  • Scheck- und Park­­karten, Zahn­­spangen, Zahn­­prothesen,
  • Hör­­geräte und Uhren.

Es ist zweck­­mäßig zur Unter­­suchung Klei­dung zu tra­gen, die frei von Metall­­teilen wie bei­­spiels­­weise Druck­­knöpfe, Reiß­­ver­­schlüsse, Häkchen usw. ist.

Haben Sie einen Herz­­schrittmacher oder Implan­tate?

Herzschritt­­macher­­träger dür­fen in den meis­ten Fällen nicht im MRT unter­­sucht wer­den, da lebens­­ge­­fährliche Fehl­­funktionen auf­­treten kön­nten. In Einzel­­fällen wird in Ab­­stimmung mit Ihrem Kar­di­olo­gen ent­­schieden, ob eine MRT bei liegen­dem Schritt­­macher durch­­ge­­führt wer­den kann.

Auch Patien­ten mit anderen ein­­ge­­brachten elek­trisch oder mech­a­nisch aktiv­en Implan­tat­en (beispiel­sweise Medikamenten­­pumpen, Neuro­­stimulatoren, Cochlea-Implan­­tate) oder Metall­­splittern (z. B. Granat­­splitter) soll­ten nicht im Gerät unter­­sucht wer­den. Die meis­ten kün­stlichen Herz­­klappen und viele andere Prothe­sen aus Edel­­metallen (Gold, Sil­ber, Platin …) sind un­­be­­denklich. Wir bit­ten Sie jedoch, sämtliche Fremd­­körper gewissen­­haft an­­zu­­geben.

Die Unter­su­chung in einem CT:
Was ist zu beachten?

In einem CT wer­den Röntgen­­strahlen ein­­ge­­setzt — wir betreiben effek­tive, schnelle und strahlungsarme Geräte

Die Computer­­to­­mo­­graphie (CT) ist eine wenig be­­lastende und weit­­gehend un­­be­­denk­­liche Rönt­gen­tech­nik, die Quer­schnit­tbilder des Kör­pers erstellt und im Com­put­er ver­ar­beit­et. Die Unter­­suchung im Gerät er­­folgt durch nicht sicht­­bare oder spür­bare Rönt­­gen­­strahlung und ist — gegen­­über ein­er Ab­­tastung in einem MRT — sehr schnell. Die Prax­is Radi­olo­gie in Gießen betreibt einen beson­ders strahlungs­­armen Computer­­to­­mo­­graphen, der im Ver­gle­ich zu vie­len anderen Geräten sehr kurze Unter­suchungszeit­en erlaubt.

Ist der Ein­satz eines Kontrast­­mittels nötig, wird Ihnen dieses über eine Schnell­­in­­fusion intra­­venös ver­­ab­­reicht. Dieses Kontrast­­mittel enthält Jod und wird un­­ver­­ändert über die Nieren wieder aus­­ge­­schieden. Bei der Infu­sion kann ge­­legent­­lich ein Hitze­­ge­­fühl ent­­stehen, das schnell wieder ver­­fliegt und kein be­­denk­­liches Zeichen ist.

Um Kom­­pli­­ka­­tionen zu ver­­meiden er­­stellen wir ein Risiko­­pro­­fil von Ihnen. Bitte be­­antworten Sie dazu vor der Unter­­suchung Fra­gen (Frage­­bogen auch zum Down­­load auf der Web­­seite), damit Ihr persön­­liches Risiko ab­­ge­­schätzt wer­den kann.

Vorbereitung auf Ihre Kardio-CT Untersuchung

Für eine opti­male Vor­bere­itung auf Ihre Kar­­dio-CT-Unter­­suchung im Diag­nosezen­trum Radi­olo­gie Gießen gibt es einige wichtige Punk­te zu beacht­en, die nicht nur die Qual­ität der Unter­suchung, son­dern auch Ihre per­sön­liche Sicher­heit und Ihren Kom­fort betr­e­f­fen:

Am Tag der Unter­suchung
Um eine opti­male Bildqual­ität zu gewährleis­ten und die Strahlen­be­las­tung so niedrig wie möglich zu hal­ten, ist es entschei­dend, dass Ihre Herzfre­quenz möglichst niedrig ist. Verzicht­en Sie daher bitte auf stim­ulierende Sub­stanzen wie Kof­fein, das in Kaf­fee, Cola und Ener­­gy-Drinks enthal­ten ist. Besprechen Sie auch die Ein­nahme Ihrer üblichen Herzmedika­tion am Unter­suchungstag vor­ab mit Ihrem Arzt.

Vor­bere­i­t­ende Maß­nah­men
Im Rah­men des Aufk­lärungs­ge­sprächs vor der Unter­suchung wer­den Ihre Herzfre­quenz und Ihr Blut­druck gemessen und rel­e­vante Vor­erkrankun­gen sowie Ihre aktuelle Medika­tion erfasst. Es wird zudem geprüft, ob Kon­traindika­tio­nen für die Gabe von Kon­trast­mit­tel, β‑Blockern und/oder Nitro­glyc­erin beste­hen. Zur Vor­bere­itung auf die Kon­trast­mit­tel­gabe wird Ihnen eine periph­ere Venen­ver­weilka­nüle gelegt.

Prämedika­tion und Vor­bere­itung
Sofern keine Gege­nanzeigen beste­hen, kann zur Erre­ichung ein­er sta­bilen und niedri­gen Herzfre­quenz eine Prämedika­tion mit β‑Blockern erfol­gen. Die weit­ere Vor­bere­itung umfasst die Lagerung auf dem CT-Tisch, das Anle­gen von EKG-Elek­tro­­den, das Üben des Ate­man­hal­tens und gegebe­nen­falls die Gabe von Nitro­glyc­erin, sofern dies medi­zinisch angezeigt und ohne Kon­traindika­tio­nen ist.

Durch diese sorgfältige Vor­bere­itung und Ihre Mitar­beit als Patient wird sichergestellt, dass die Kar­­dio-CT-Unter­­suchung schnell, rei­bungs­los und mit hoch­präzisen diag­nos­tis­chen Ergeb­nis­sen durchge­führt wer­den kann. Trotz der aus­führlichen Vor­bere­itun­gen ist die Unter­suchung selb­st in der Regel unkom­pliziert und stellt eine geringe Belas­tung für Sie dar, was eine effiziente und patien­ten­fre­undliche Diag­nos­tik ermöglicht.

Was Sie über Kontrastmittel wissen sollten

Informationen zu Kontrastmittel bei radiologischen Untersuchung im MRT und CT

Für einige Unter­suchun­gen wird ein Kon­­trast­­mittel benötigt, das aktiv über die Nieren wieder aus­­geschieden wird

Je nach Frage­­stellung kann ein Kontrast­­mittel nötig wer­den, welch­es Ihnen oral oder intra­­venös ver­­ab­­reicht wird. Dieses Kontrast­­mittel ent­­hält in der Regel kein Jod — nur bei bes­timmten CT-Unter­­suchun­­gen ist auch die Gabe eines jod­halti­gen Kon­trast­mit­tel notwendig. Alle Kon­trast­mit­tel wer­den un­­ver­­ändert aktiv über die Nieren wieder aus­­ge­­schieden.  So lange Sie eine nor­mal harn­­aus­­scheidende Niere haben, kann das Kontrast­­mittel gegeben wer­den. Wenn die Nieren­­funktion ein­­ge­­schränkt ist und eine chro­nis­che Ent­­zündung vor­­liegt, müssen Nutzen und Risiko ab­­ge­­wogen wer­den. Sie soll­ten danach auf jeden Fall viel trinken, um die Aus­­scheidung zu unter­­stützen.

Wie verträglich ist ein Kontrastmittel, das bei einer radiologischen Untersuchung verwendet wird?

Haben Sie eine Unverträglichkeit gegenüber Kon­trast­mit­tel?

Vor jeder Untersuchung

… erfol­gt IMMER eine detail­lierte Aufk­lärung und Abklärung auf Unverträglichkeit­en oder Allergien gegenüber einem zu verabre­ichen­den Kon­trast­mit­tel!

Unverträglichkeit­en des Kontrast­­mittels kön­nen ge­­legent­­lich vorkom­men und äußern sich in schnell vor­­über­­gehender Übel­­keit.
Aller­gis­che Reak­tio­nen sind sehr sel­ten und äußern sich in Haut­­rötung oder auch Haut­­jucken oder Kreis­­lauf­­schwäche. Falls Sie ein­mal aller­gisch reagiert haben, dür­fen Sie ohne zu­­sätzliche Schutz­­maßnahmen kein Kontrast­­mittel mehr be­­kommen.

Äußerst sel­ten sind schwere aller­gis­che Re­­aktionen mit asthma­­tischen Be­­schwerden und gravieren­den Kreis­­lauf­­störungen.

Extrem sel­ten aber schon be­­schrieben sind tödliche Kom­­pli­­kationen. Sta­tis­tisch ist die Wahr­­schein­­lich­­keit an ein­er Kontrast­­mittel­­gabe zu ver­­sterben genau so hoch wie bei einem Bienen- oder Wespen­­stich.

Aus diesem Grund soll­ten Sie uns Ihre Allergien nen­nen, um jeg­­liches Risiko zu min­imieren.

Bei ein­­ge­­schränkter Nieren­­funktion UND ein­er chron­­ischen Ent­­zündung im Kör­p­er (Chro­nis­che Poly­­arthritis, Col­i­tis ulcerosa etc.) kann es in sel­te­nen Fällen zu ein­er Haut­­er­­krankung kom­men (sys­temis­che Fibrose).
Nach Ver­­ab­­reichung von Gadolin­i­umhalti­gen Kontrast­­mittel kann es zu ein­er An­­reicherung von Gadolin­i­um im Gehirn und in anderen Körper­­geweben (Knochen, Leber, Nieren, Haut) kom­men.

Das gle­iche Kontrast­­mittel wür­den Sie auch bei manchen Unter­­suchungen be­­kommen, die statt des CTs durch­­geführt wer­den müssten. Vielle­icht ist es auch be­­ruhigend zu wis­sen, dass wir diese Unter­­suchung in ein­er Kranken­­haus­­um­­gebung durch­­führen und das Not­­fall­­team in 30 Sekun­den an jedem Punkt des Haus­es ist.

Bei weni­gen Unter­­suchungen kann ein jod­­haltiges Kontrast­­mittel ein­­ge­­setzt wer­den …

Jod wird von der Schild­­drüse auf­­ge­­nommen. Schild­­drüsen­­er­­krankungen wie bei­­spiels­­weise die Hashimo­­to-Thyreoidi­tis und das auto­­nome Ade­nom kön­nen nach Kontrast­­mittel­­gabe zu ein­er ge­­fährlichen Über­­funktion der Schild­­drüse führen. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie eine Schild­­drüsen­­er­­krankung haben, egal welche. Die Jod­­auf­­nahme der Schild­­drüse lässt sich in solchen Fällen durch ein Medi­­ka­­ment vor­­über­­gehend block­ieren. Falls also un­­be­­dingt ein Kontrast­­mittel er­­forder­­lich sein sollte, muss dieses vor­­beugend ein­­ge­­setzt wer­den.

Jod­haltiges Kon­trast­mit­tel bei Schild­drüse­nun­ter­funk­tion

Bei Unter­­funktion der Schild­­drüse hat Jod keine nach­­teilige Wirkung. Falls irgend­­welche Zweifel ex­­istieren, sollte man TSH, T3/T4 er­­mitteln, um eine Funktions­­störung der Schild­­drüse aus­­zu­­schließen. Das kann der Haus­­arzt vor­­nehmen, Sie kön­nen aber auch direkt ein Labor auf­­suchen.

Das Kontrast­­mittel wird aktiv über die Niere aus­­ge­­schieden. Dazu ist eine nor­mal funkt­­ionierende Niere er­­forder­­lich, an­­sonsten kann die Niere ge­­wisser­­maßen über­­fordert wer­den und es zu einem Nieren­­ver­­sagen kom­men.

Wir tra­gen die Unter­suchung in Ihren Rönt­­gen­­pass ein. Besitzen Sie kein solch­es Doku­­ment, erhal­ten Sie den Pass bei uns in der Prax­is

  • Bes­timmte Medika­mente kön­nen im Zu­­sammen­­wirken mit dem Kontrast­­mittel das Risiko ein­er Nieren­­über­­lastung er­­höhen, dies ist vor allem unter Chemo­­therapie bei Tumor­­er­­krankungen zu be­­fürchten.
  • Eine vor­­über­­gehende leichte Funktions­­minderung der Nieren nach Kontrast­­mittel kann vor­­kommen und ist nicht be­­denk­­lich.
  • Ein end­­gültiges Nieren­­ver­­sagen ist bei fehlen­den Risiko­­er­­krankungen extrem un­­ge­­wöhn­­lich, wurde aber schon be­­schrieben. Sta­tis­tisch gilt das an­­ge­­führte Beispiel mit den Bienen- bzw. Wespen­­stichen.
  • Um Kom­­pli­­ka­­tionen zu ver­­meiden müssen wir ab ein­er be­­stimmten Kontrast­­mittel­­menge einen Nieren­­funktions­­wert ken­nen, das so genan­nte Krea­tinin. Diesen Wert kann jed­er Haus­­arzt aber auch jedes Labor schnell er­­mitteln und gibt Ihnen und uns Sicher­­heit.
  • Durch reich­liche Flüssig­­keits­­zu­­fuhr vor und nach der Unter­­suchung kön­nen Sie selb­st dazu bei­­tragen ein solch­es Risiko zu min­imieren.

Download: Dokumente und Informationen

Bei Unklarheit­en und Fra­gen wen­den Sie sich bitte an das Team der Radi­olo­gie in Gießen

Haben Sie die Rubrik «Fra­gen & Antworten» auf unseren Web­seit­en schon gefun­den?  Dort be­antworten wir Ihnen oft ge­stellte Fra­gen — nutzen Sie die Samm­lung um auch im Vor­feld Ant­worten zu er­halten. An­dernfalls senden Sie uns gerne einen Nach­richt über das Kon­tak­t­for­mu­lar mit Ihrer Frage oder rufen Sie ein­fach zu den Sprech­zeiten an: 0641 — 97 199 41

Patienten-Informationen als PDF-Dokument

Die meis­ten PDF-Doku­­mente, die Sie direkt unter dem Absatz find­en, kön­nen Sie direkt am Com­put­er aus­füllen.

  • Wählen und klick­en Sie das gewün­schte Doku­ment unten aus der Liste.
  • Spe­ich­ern Sie es auf Ihrem Com­put­er und öff­nen Sie das Doku­ment.
  • Nun kön­nen Sie in den vorge­se­henen Feldern die erforder­lichen Dat­en über die Tas­tatureingabe ein­tra­gen.
  • Danach ein­fach aus­druck­en und gegebe­nen­falls unter­schreiben. Damit sind Sie für einen Besuch in unser­er Prax­is gut vor­bere­it­et.

Sind Sie sich bei ein­er Fragestel­lung unsich­er … macht das gar nichts. Lassen sie das entsprechende Feld ein­fach leer. Bei Ihrem Besuch in der Prax­is wer­den wir alles in Ruhe und aus­führlich besprechen. Das vorherige Aus­füllen eines For­mu­la­rs beein­trächtigt IN KEINER WEISE die Beratung, die Sie vor Ort in der Prax­is erfahren wer­den. Wir gehen alle Punk­te nochmals mit Ihnen durch und besprechen die Unter­suchung aus­giebig. Alle Fra­gen wer­den wir Ihnen beant­worten.